Vom Gericht bestätigt: 4,41 kann Note 5 im Zeugnis bedeuten

Lehrer/innen dürfen in begründeten Fällen von der rein rechnerischen Durchschnittsnote abweichen und eine andere als die eigentlich errechnete Note im Zeugnis vergeben.

So bei einem Siebt-Kläßler, der in Französisch rein rechnerisch auf 4,41 gekommen ist und dennoch eine 5 ins Zeugnis bekam und damit durchfiel. Die Eltern klagten gegen diese Note und verloren. Denn das Gericht bestätigte, dass den Lehrern ein Freiraum bei der Zeugnisvergabe zusteht, wenn die Abweichung von der Durchschnittsnote begründet ist. In diesem Fall war die Begründung: negative Tendenz sowie fachliche Defizite.

Hm. Könnte man sagen, wozu vorher der ganze Notenstress, wenn der Lehrer dann seine persönliche Beurteilung geltend macht. Und wenn die vorherigen Noten anscheinend nicht die tatsächliche Leistung wiedergeben, wozu sie dann überhaupt vergeben?!

Die gute Nachricht ist für mich: bei der Zeugnisnote können sich Lehrer/innen durchaus mehr trauen, die reine Durchschnittsnote nach oben zu korrigieren und positive Tendenzen anerkennen.

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