Neue Richtlinien zur Vergabe von Ritalin

Am 7. Oktober 2010 wurde eine neue Richtlinie zur Vergabe von Ritalin herausgegeben:

Die Richtlinien für die Verschreibung von Ritalin sind Anfang Oktober verschärft worden. In Zukunft darf Ritalin nur noch unter ganz bestimmten Bedingungen verschrieben werden, z.B. wenn eine Psychotherapie erfolglos war. Darüber hinaus mus die Diagnose ADS/ADHS von einem Spezialisten für Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen gestelltn wordne sein. Ist eine Behandlung mit Methylphenidaten (in Ritalin), darf das Medikament auch nicht mehr dauerhaft verschrieben werden.

Die geänderte Arzneimittel-Richtlinie schreibt jetzt vor, dass

  • eine Behandlung von ADHS ohne Medikamente beginnen muss,
  • Methylphenidat erst dann eingesetzt werden darf, wenn die nicht-medikamentöse Behandlung nicht erfolgreich ist,
  • Methylphenidat auch dann nur innerhalb einer therapeutischen multimodalen Gesamtstrategie eingesetzt werden darf, die neben pharmakologischen Maßnahmen insbesondere auch psychologische, pädagogische und soziale Therapiekonzepte nutzt,
  • die Behandlung unter Aufsicht eines Spezialisten für Verhaltensstörungen bei Kindern durchgeführt werden muss,
  • der medikamentöse Einsatz besonders zu dokumentieren ist, insbesondere bei einer Dauertherapie über zwölf Monate,
  • mindestens einmal jährlich die medikamentöse Behandlung unterbrochen und neu beurteilt werden muss,
  • die ADHS-Diagnose auf Kriterien der DSM-IV oder der ICD-10-Klassifikation beruhen muss.

Eigentlich Irrsinn, dass dies NEUE Verordnungen sind.
Diverse Quelle, u.a.: Psychologie News

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